top of page

Honorar

 

Um eine transparente und vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant aufzubauen, bietet die Kanzlei Honorare an, die die persönliche Situation des Mandanten, seine Interessen und die anstehenden Themen berücksichtigen Affäre. 

​

Diese Modalitäten werden bei der Eröffnung der Akte im Einvernehmen mit dem Kunden  vor jedem Eingriff festgelegt und in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten. 

​

Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch vollständige oder teilweise Prozesskostenhilfeakten akzeptiert.

Honorar je nach Zeitaufwand
Pauschalhonorar
Erfolgshonorar

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, ermittelt anhand der Anzahl der tatsächlich aufgewendeten Stunden für die Bearbeitung der Akte und gemäß dem zuvor mit dem Kunden vereinbarten Stundensatz.

Pauschalbetrag inklusive aller von Rechtsanwalt Raphael MEYER durchgeführten Arbeiten (Termine, Analyse der Akte, Telefoninterviews, Briefe, Reisen, Verfassen von Dokumenten, Anhörungen usw.).

Fester Betrag oder Zeitaufwand, ergänzt durch eine Leistungsvergütung (Prozentsatz der vom Kunden erzielten oder eingesparten Beträge), sofern die Art des Falles dies zulässt.

bottom of page