
Strafrecht
Ob Sie erwachsener oder minderjähriger Täter (Haupttäter, Komplize, Angeklagter, Angeklagter, Angeklagter, Beistandszeuge, in Untersuchungshaft, Angeklagter, Verurteilter) oder Opfer einer Straftat sind, die Kanzlei Raphael MEYER unterstützt Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Gewahrsam, Ermittlungsverfahren, Ermittlungen, Urteilsverhandlung, Strafanpassung).
Rechtsanwalt Raphaël MEYER ist insbesondere vor den Gerichten der Region Grand Est aktiv: Polizeigericht, Strafgericht, Schwurgericht, Strafkammer, spezialisierte interregionale Gerichte, Strafvollstreckungsgerichte, Strafkammer, Jugendgericht, Jugendrichter, Kammer des Rates, Jugendschwurgericht.
Ihr Anwalt reist auch durch ganz Frankreich, um Sie zu unterstützen.
Die strafrechtliche Expertise von Rechtsanwalt Raphael MEYER umfasst das allgemeine Strafrecht, das Spezialstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht sowie das Pressestrafrecht.
In Strafsachen arbeitet Ihr Anwalt häufig mit deutschen Mandanten zusammen und kann dabei auf sein zweisprachiges Profil zurückgreifen.