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Loi

Opferrechte

Die Expertise der Kanzlei erstreckt sich auf alle Personen, die infolge einer Straftat oder eines Unfalls körperliche oder materielle Schäden erlitten haben.

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Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Anzeigeerstattung oder beim Verfassen einer Beschwerde.

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Maître Raphaël MEYER ist auch bestrebt, Opfer von Schäden vor allen Arten von Gerichten zu vertreten: Polizeigericht, Strafgericht, Schwurgericht, Strafkammer, spezialisierte interregionale Gerichte, Zivilgericht, aber auch vor Gerichtsmedizinern.

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Um eine vollständige Entschädigung für Ihre Schäden zu erreichen, übernimmt die Kanzlei die Verhandlungen/Gespräche mit den verschiedenen Versicherungen, der CIVI (Entschädigungskommission für Opfer von Straftaten), dem SARVI (Hilfsdienst für die Entschädigung von Opfern von Straftaten) und dem Garantiefonds.

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