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Loi

Körperverletzugsrecht

Die Expertise der Kanzlei erstreckt sich auf alle Personen, die infolge einer Straftat oder eines Unfalls körperliche oder materielle Schäden erlitten haben.

Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Anzeigeerstattung oder beim Verfassen einer Beschwerde.

Maître Raphaël MEYER ist auch bestrebt, Opfer von Schäden vor allen Arten von Gerichten zu vertreten: Polizeigericht, Strafgericht, Schwurgericht, Strafkammer, spezialisierte interregionale Gerichte, Zivilgericht, aber auch vor Gerichtsmedizinern.

Um eine vollständige Entschädigung für Ihre Schäden zu erreichen, übernimmt die Kanzlei die Verhandlungen/Gespräche mit den verschiedenen Versicherungen, der CIVI (Entschädigungskommission für Opfer von Straftaten), dem SARVI (Hilfsdienst für die Entschädigung von Opfern von Straftaten) und dem Garantiefonds.

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