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Magistrat

Strafrecht

Ganz gleich, ob Sie erwachsener oder minderjähriger Täter (Haupttäter, Komplize, Angeklagter, Angeklagter, Angeklagter, Beistandszeuge, in Untersuchungshaft, Angeklagter, Verurteilter) oder Opfer einer Straftat sind, die Kanzlei Raphael MEYER unterstützt Sie in jedem Stadium des Verfahrens (Gewahrsam, Ermittlungsverfahren, Ermittlungen, Urteilsverhandlung, Strafanpassung). 

Rechtsanwalt Raphaël MEYER interveniert insbesondere vor den Gerichten des Grand Est, sei es das Tribunal Polizei, Strafgericht, Schwurgericht, Strafgericht, spezialisierte interregionale Gerichte, Gerichtsbarkeiten für die Strafvollstreckung, Strafkammer, Kindergericht, Kinderrichter, Ratskammer, Jugendschwurgericht.

Ihr Anwalt reist auch durch ganz Frankreich, um Sie zu unterstützen.

Die strafrechtliche Expertise von Rechtsanwalt Raphael MEYER umfasst das allgemeine Strafrecht, das Spezialstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht sowie das Pressestrafrecht.

In Strafsachen arbeitet Ihr Anwalt häufig mit deutschen Mandanten zusammen und kann dabei auf sein zweisprachiges Profil zurückgreifen.

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